Verschiedene Bestattungsarten
In den deutschen Gesetzen ist die Bestattungspflicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass jeder Verstorbene beigesetzt werden muss. Man unterscheidet dabei zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung. Der Friedhofszwang verpflichtet zudem zu einer Beisetzung auf dem Friedhof. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. die Seebestattung oder die Baumbestattung. Bei Form und Ort einer Bestattung richten wir uns in erster Linie nach dem Willen des
Verstorbenen. Hat er sich zu Lebzeiten nicht geäußert, zum Beispiel in einem Vorsorgevertrag, entscheiden die Angehörigen, das Ordnungsamt oder im Streitfall das Gericht. Wir führen alle Arten von Bestattungen (Erd-, Feuer-, See-, Baumbestattung) durch und gestalten sie so weit wie möglich nach Ihren persönlichen Wünschen.
Die Erdbestattung
Unter der Erdbestattung versteht man das Beisetzten eines Verstorbenen in einer Erdgrabstätte. Diese Art der Beisetzung ist die traditionsreichste und war bis Mitte des 19. Jahrhundert Hauptbestattungsart in Deutschland. Der Sarg für die Grablegung ist Vorschrift. In der Regel wird vorab eine Trauerfeier in einer Kirche oder einer Kapelle durchgeführt.
Die Seebestattung
Die Baumbestattung
Die Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Die Kremation kann im Oldenburger Krematorium durchgeführt werden. Die Feuerbestattung ist mittlerweile von den christlichen Konfessionen anerkannt und deutschlandweit sehr verbreitet – auch, wenn die katholische Kirche erst auf dem zweiten vatikanischen Konzil 1965 die Gleichstellung von Erd- und Feuerbestattungen beschlossen hat.
Es ist sinnvoll, im Vorfeld eine schriftliche Willenserklärung zu unterzeichnen, aber dies ist nicht zwingend erforderlich. Vor der Kremation kann eine Trauerfeier zur Einäscherung stattfinden, bei der ein Gottesdienst am Sarg gehalten wird. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann nach der Kremation in der Regel im engeren Familienkreis.