Häufig gestellte Fragen

Rund um eine Bestattung tauchen immer auch viele Fragen auf. Einige davon beantworten wir hier. Wenn Sie weitere Fragen haben oder einzelne Punkte noch einmal in Ruhe besprechen möchten, sind wir gerne persönlich für Sie da.

Kann ich mir aussuchen, auf welchem Friedhof ich beigesetzt werde?

Nein, einen Anspruch auf eine Grabstelle hat man nur an dem Ort, an dem der Erstwohnsitz gemeldet oder eine Familiengrabstelle vorhanden ist. Manche Friedhöfe erlauben jedoch auch Beisetzungen ortsfremder Personen, weil z.B. viele Freiflächen vorhanden sind.

Wie lange ist die Ruhefrist?

In Oldenburg und Umgebung beträgt die Ruhefrist 25 Jahre. Die Ruhefrist gilt sowohl bei Erd- als auch bei Feuerbestattungen.

Wie ist das eigentlich mit den Würmern bei Erdbestattungen?

Ein Sarg wird mindestens in einer Tiefe von 1,75 Metern beigesetzt. In diesen Erdschichten sind keine Würmer mehr vorhanden, sodass der Gedanke, von Würmern gegessen zu werden, eher den Mythen und Gruselgeschichten zuzuordnen ist.

Kann man eine Urne auch mit nach Hause nehmen?

In Deutschland gibt es einen Friedhofszwang und eine Beisetzungspflicht. Das bedeutet, die Beisetzung einer Verstorbenen Person muss zwingend auf einem Friedhof durchgeführt werden (Ausnahme ist die Seebestattung). Umwege über unsere Nachbarländer sind zwar möglich, allerdings ist dabei zu beachten, dass die Urne, sobald sie wieder nach Deutschland eingeführt wird, dem Friedhofszwang und der Beisetzungspflicht unterliegt.

Ist in der Urne wirklich nur die Asche meines Verstorbenen?

Ja, da es in den Krematorien verschiedene Brennkammern hintereinander gibt, die erst wieder geöffnet werden können, wenn die Asche des vorherigen Verstorbenen in der jeweils nachfolgenden Brennkammer ist.

Wie teuer ist eine Beerdigung?

Die Kosten einer Beerdigung sind ohne genaue Kenntnisse der persönlichen Wünsche und Vorstellungen nur schwer vorherzusagen. Die dabei gemachten Angebote entsprechen meistens Paketpreisen, die nicht den vollen Umfang abdecken und nur als Lockangebot dienen. Um das zu verhindern, arbeiten wir Ihnen kostenlos und unverbindlich einen detaillierten Kostenvoranschlag aus.

Wer zahlt, wenn kein Geld vorhanden ist?

Dann haben die Angehörigen die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Wird dieser genehmigt, trägt der Staat die Kosten einer standesgemäßen und ortsüblichen Beerdigung.

Woher kommen die Särge?

Unsere Särge beziehen wir von regionalen Sargherstellern. Diese stehen für ein hohes Maß an Qualität, und die Produkte sind vom Verband deutscher Zulieferbetriebe zertifiziert. Dies garantiert eine Zulassung für die Erd- und Feuerbestattung.

Zahle ich beim Bestatter mehr für Blumen, Zeitungsanzeigen etc. als direkt beim Gärtner oder der Zeitung?

Nein, die Kosten werden eins zu eins als Auslagen an Sie weitergegeben.

Wird die Kleidung aufgeschnitten, um den Verstorbenen anzuziehen?

Nein, durch unser geschultes Fachpersonal ist es nicht notwendig, die Kleidung aufzuschneiden. Dadurch können wir Ihnen stets ein würdevolles und pietätvolles Einbetten garantieren.

Ist mein finanziell abgesicherter Vorsorgevertrag vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt?

Ja, denn eine Bestattungsvorsorge ist Ausdruck der eigenen Persönlichkeit und wird in angemessener Höhe als Sonderschonvermögen anerkannt. Dies ist zwar mit einigen Sozialämtern strittig, aber die Rechtsprechung ist in diesen Punkten eindeutig. Somit kann eine Bestattungsvorsorge noch aus dem eigenen Ersparten abgesichert werden, ehe eventuelle Heimkosten das eigene Vermögen übersteigen.