Verschiedene Grabarten
Im Folgenden möchten wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung von Särgen und Urnen auf den Oldenburger Friedhöfen erläutern. Kauft man eine Grabstätte, erwirbt man lediglich das Nutzungsrecht für 25 Jahre. Für diese Zeit verpflichtet man sich, die Grabstelle zu pflegen, und kann im Rahmen der Friedhofsordnung über sie verfügen.
1. Wahlgräber
Wahlgräber darf man sich persönlich aussuchen, und auch die Anzahl der Beisetzungsstellen kann individuell festgelegt werden. Sie haben freie Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grabsteinwahl und Bepflanzung. Darüber hinaus kann man das Nutzungsrecht über Generationen weitergeben und beliebig oft verlängern.
2. Reihengräber
Diese Gräber werden nach der Reihe vergeben. Unter Berücksichtigung der Ruhefrist können auch mehrere Bestattungen in dieser Grabstätte durchgeführt werden. Reihengräber dürfen mit einem individuellen Grabstein und -einfassung versehen werden. Allerdings kann man nach Ablauf des Nutzungsrechtes die Grabstätte nicht verlängern. Die Gräber werden im Anschluss aufgelöst.
3. Gemeinschaftsgräber
Auf einigen Oldenburger Friedhöfen gibt es sogenannte Gemeinschaftsgräber. Hierbei werden etwa 8 – 10 Urnen in einer Grabstelle beigesetzt. Die Kennzeichnung erfolgt meistens auf einer Stele. Diese Grabstellen sind ebenfalls pflegefrei und werden vom Friedhofsträger erhalten. Deswegen behält er auch das Nutzungsrecht. In einem Friedwald gibt es Gemeinschaftsbäume, an deren Wurzeln bis zu 10 Urnen beigesetzt werden können. Die Namensnennung erfolgt über eine gemeinschaftliche Namenstafel.
4. Teil- oder auch halbanonyme Gräber
Im Grunde ähnelt die teil- oder halbanonyme Bestattung der anonymen Bestattung. Der wesentliche Unterschied ist die namentliche Nennung. Diese kann in unterschiedlicher Weise erfolgen. Zum Beispiel gibt es Mauern, an denen der Name, die Geburts- und Sterbedaten angebracht werden, oder es wird eine kleine Grabplatte direkt auf dem Beisetzungsplatz eingelassen. Auch an den teil- oder halbanonymen Gräbern erwirbt man kein Nutzungsrecht.
5. Anonyme oder pflegefreie Gräber
Unter anonymen Gräbern versteht man die Bestattung eines Sarges oder einer Urne in einer großen Rasenfläche. Sie wird vom Friedhof gepflegt und in Stand gehalten. Die Angehörigen bekommen keinen Grabschein, können jedoch bei der Beisetzung dabei sein und wissen daher, wo sich die Grabstelle ungefähr befindet. Das Nutzungsrecht verbleibt beim Friedhofsträger. Eine spätere Bestattung des Ehegatten in nächster Nähe ist nur bedingt möglich.